Wie werde ich aktives Mitglied
Freiwilliger Feuerwehrdienst ist grundsätzlich ehrenamtlich. Über die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr entscheidet die Gemeinde.
Voraussetzungen sind:
- Antrag zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr.
- Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst
- Mindestalter 18 Jahren
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind:
- für den Feuerwehrdienst von der Arbeit freizustellen,
- für den Verdienstausfall durch Feuerwehrdienst zu entschädigen,
- mit Dienst- und Einsatzkleidung auszustatten,
- gegen Einsatzrisiken abzusichern.
Pflichten von aktiven Feuerwehrangehörigen
- am Dienst und an der Aus- und Fortbildung teilzunehmen,
- bei Alarm zum Feuerwehrhaus zu kommen,
- Ausrüstung, Geräte und Einrichtungen sorgfältig zu pflegen.
Interesse?
Kommen Sie doch einfach mal an einem Übungsabend unverbindlich zum Feuerwehrgerätehaus. Hier stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.